Steuer-CDs bescheren Fiskus Milliarden-Einnahmen

Symbolbild Steuerdaten-CD(Bild: moritz320/pixabay)

In den vergangenen zehn Jahren haben deutsche Behörden aus verschiedenen Quellen insgesamt 13 Datenträger mit Informationen über im Ausland versteckte Vermögen aufgekauft. Aus Angst vor den Steuer-CDs haben sich in dieser Zeit in Deutschland 135.401 Steuersünder selbst angezeigt. Sie zahlten mindestens sechs Milliarden Euro Steuern nach, wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtet.

Cloudbasierte Servicemodelle erobern den Bankensektor

Kurz notiert: Cloudbasierte Servicemodelle werden im Bankensektor in den nächsten Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen und die Digitalisierung beschleunigen. Zu diesem Ergebnis kommt die Strategie- und Managementberatung zeb in ihrem aktuellen Whitepaper „Towards banking-as-a-service“.

Zeitweises Parkverbot: Abschleppkosten erst nach drei Tagen

Gilt auf einem Straßenabschnitt, zum Beispiel wegen eines Umzugs, kurzfristig ein Parkverbot, dürfen dort parkende Autos abgeschleppt werden. Doch die dafür entstehenden Kosten müssen Fahrzeughalter nur tragen, wenn die Parkverbotsschilder mit mindestens drei vollen Tagen Vorlauf aufgestellt wurden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Studie „Digitale Versicherung 2017“: Viel Luft nach oben

Für 56 Prozent der Bundesbürger wäre es kein Problem, eine Versicherung komplett über das Internet abzuschließen. Unter Menschen, die schon regelmäßig Bücher, Kleidung oder Elektronik online bestellen, ist die Bereitschaft dabei sogar noch stärker ausgeprägt. Gleichzeitig stellen die Deutschen ihren Versicherungen für ihre bisherigen Digital-Leistungen jedoch ein schlechtes Zeugnis aus. Das geht aus der Studie „Digitale Versicherung 2017“ des Softwareherstellers Adcubum hervor.

Laub auf Bürgersteig: Räumpflicht für Grundstücksbesitzer (und Mieter)

Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger rutscht aus oder stolpert über ein darunter verborgenes Hindernis, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Von der Verkehrssicherungspflicht können übrigens auch Mieter betroffen sein – wenn der Vermieter sie ihnen schriftlich übertragen hat.