Oh du fröhliche

Kerzenschein zu Weihnachten: Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Die Advents- und Weihnachtszeit ist nicht nur eine besinnliche, sondern auch eine der brandgefährlichsten Zeiten des Jahres. Denn egal ob Adventskranz, Gesteck oder der Weihnachtsbaum – sobald Kerzen angezündet werden, besteht erhöhte Gefahr. Auch die Schadenzahlen mahnen zur Vorsicht: in deutschen Wohnungen brennt es in den letzten Wochen des Jahres rund 12.000 Mal. Wer Kerzen aufstellen will, sollte deshalb für einen ausreichenden Brandschutz sorgen – andernfalls riskiert man im Schadenfall durch grobe Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz.

Brandgefahr: Kerzenschein zu WeihnachtenBrandgefahr: Kerzenschein zu Weihnachten
(Bild: Andreas Morlok / aboutpixel.de)

Eigentlich trägt die Hausratversicherung einen durch ein Feuer entstandenen Schaden, wenn beispielsweise der Weihnachtbaum abbrennt und Vorhänge, Möbel und sonstiges Inventar zerstört werden. Sollte eine Renovierung des verrußten Mobiliars erforderlich sein, ist dies ebenfalls abgedeckt. Ersetzt werden darüber hinaus alle Schäden, die durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Selbst die Weihnachtsgeschenke sind mitversichert.

Grobe Fahrlässigkeit gefährdet Versicherungsschutz

Wird dem Brandverursacher allerdings grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, trägt die Hausratversicherung die Kosten in der Regel nicht im vollen Umfang. Im Extremfall muss er sogar ganz für den Schaden aufkommen, warnt etwa die Gothaer Allgemeine Versicherung. Wird das Gebäude durch den Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers erst einmal dafür auf. Sie zahlt für Brandschäden am Gebäude auch dann, wenn Dritte den Brand fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben, greift aber häufig auf den Brandverursacher als Ersatzpflichtigen zurück. Hat dieser eine private Haftpflichtversicherung, ist er geschützt.

Wer vorsorgt, minimiert das Risiko

„Brennende Kerzen etwa am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum stellen immer ein Risiko dar. Daher sollten sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kleinkinder im Raum sind“, rät Jörg Kranz von der Gothaer Allgemeinen. Lichterketten oder elektrische Kerzen bieten sich als Alternative an. Allerdings können auch diese durch technische Defekte oder Überhitzung einen Brand auslösen. Sie sollten daher ein Qualitäts- und Prüfsiegel tragen.

Wer auf echte Kerzen nicht verzichten möchte, sollte auf jeden Fall Sicherheitskerzen aus dem Fachhandel verwenden, deren Dochte nicht bis nach unten durchgehen. Weitere Hinweise zur Brandverhütung zur Advents- und Weihnachtszeit gibt beispielsweise die örtliche Feuerwehr heraus. So hat unter anderem auch die Berliner Feuerwehr einige Ratschläge zusammengestellt:

  • Der Adventskranz bzw. das Weihnachtsgesteck sollte sich immer auf einer feuerfesten Unterlage befinden (z.B. Marmorplatte, Glasteller, Kuchenblech).
  • Beim Verlassen des Zimmers sollten Kerzen am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum immer gelöscht werden.
  • Für den Notfall sollte immer etwas zum Löschen parat sein (z.B. ein Eimer Wasser).
  • Kinder sollten über den richtigen Umgang mit Kerzen und Streichhölzern unterwiesen werden – aber trotzdem niemals in der Nähe brennender Kerzen unbeaufsichtigt bleiben.
  • Auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum sollte man besser verzichten. Elektrische Lichterketten mit Qualitätssiegel sind eine gute Alternative.
  • Bei allen Kerzen sollte ein ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen wie Gardinen, Polstermöbel oder Schränke eingehalten werden.
  • Rauchmelder in der Wohnung warnen im Falle eines Brandes rechtzeitig vor der größten Gefahr bei einem Feuer – dem Brandrauch.

Generell gilt: Vorsicht lohnt sich immer, denn auch wenn man mit einem kleinen Sachschaden davonkommt, ist der Schrecken groß, und die Weihnachtsstimmung wird sich nur schwer wieder einstellen.


Quelle: Gothaer Versicherung, Berliner Feuerwehr
(ENDE) finanzwertig.de/10.12.2010