Gesetzliche Änderung zum Monatsbeginn
Neue Winterreifen-Pflicht greift
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Seit 4. Dezember 2010 sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen vorgeschrieben. Ansonsten droht ein Bußgeldbescheid mit deutlich gestiegenen Strafen: Danach kostet das Fahren ohne Winterreifen jetzt 40 Euro statt bisher 20 Euro. Behindern Autofahrer aufgrund falscher Reifen zudem den Straßenverkehr, werden 80 Euro fällig, zudem gibt es einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
“Wer jetzt mit den falschen Reifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere”, warnt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Die Winterreifenpflicht soll gefährliche Rutschpartien eindämmen. Einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung hatte der Bundesrat bereits am 26. November 2010 zugestimmt. Einen klar festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es allerdings nicht. Relevant ist allein das Vorherrschen “winterlicher Straßenverhältnisse”. Diese werden im Gesetz definiert als Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Eis und Schnee abstellt und nicht am Verkehr teilnimmt, muss keine Konsequenzen fürchten. Eine Ausnahme gilt zudem für Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung von mehr als 3,5 Tonnen. Hier genügen Winterreifen auf den Antriebsachsen.
Quelle: Bundesverkehrsministerium
Bild: Rainer Sturm (stormpic) / aboutpixel.de
(ENDE) finanzwertig.de/06.12.2010



