Sparen mit Zuschüssen

Sparzulagen – für diese Anlagen gibt es Geld vom Staat geschenkt

Ohne eigenes Geld ein nettes Sümmchen auf dem Konto? Klingt verlockend und ist zudem ganz einfach: Die Zauberworte heißen Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie, Riester-Rente und Rürup-Rente. Jährlich sind so von Vater Staat mehrere hundert Euro zusätzlich drin.

Riester-Rente

Seit 2002 gibt es in Deutschland die Riester-Rente. Mit ihr soll die freiwillige Altersvorsorge gefördert werden, daher winken den Sparern beim Riestern staatliche Zulagen und eine Steuerersparnis. Die Zulagen werden als Grundzulage, Kinderzulage und sogenannter Berufseinsteiger-Bonus gewährt. Um die volle Zulage zu erhalten, sollte man jährlich wenigstens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich aller Riester-Zulagen, in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Der Mindest-Einzahlbetrag liegt bei 60 Euro im Jahr.

Die Grundzulage beträgt derzeit 154 Euro pro Jahr. Sie steht jedem zu, der sich in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet. Berechtigt sind zudem Auszubildende, Empfänger von ALG I und II, Frührentner, Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende, Erwerbsunfähige, Erwerbsgeminderte, Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Minijob und auch kreativ tätige Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.

Für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommt ein Elternteil zudem eine Kinderzulage von 185 Euro jährlich. Bei Kindern, die ab 2008 geboren wurden, sind es sogar jeweils 300 Euro pro Jahr. Für junge Menschen gibt es zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro für ihr erstes Riester-Jahr. Dabei ist es nicht relevant, ob sie wirklich Berufsanfänger sind. Wichtig ist nur, dass sie am 1. Januar des Jahres, in dem sie den Riester-Vertrag abschließen, noch keine 25 Jahre alt sind.

Zusätzlich kann der Riester-Sparer in seiner Jahressteuererklärung bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Riestern ist vor allem für Familien und Alleinerziehende mit Kindern vorteilhaft, die ein geringeres Einkommen haben. Allerdings empfiehlt es sich, auf die Höhe der anfallenden Abschluss- und Verwaltungskosten zu achten.

Wohn-Riester (Eigenheim-Rente)

Eine Sonderform der Riester-Rente ist das sogenannte Wohn-Riester. Dabei werden die staatlichen Zulagen zur Tilgung eines Immobilien-Darlehens verwendet oder in einen Bausparvertrag eingezahlt. Der Staat fördert damit das mietfreie Wohnen im Rentenalter. Sparer, die Riester-Zulagen erhalten, können ihr angespartes Kapital zum Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Alternativ können sie damit auch Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft erwerben, wenn sie die Genossenschaftswohnung selbst bewohnen. Staatlich nicht gefördert werden Sanierungen, Modernisierungen und das Barrierefrei-Machen des selbst genutzten Wohneigentums.

Die Höhe der gewährten Zulagen richtet sich auch hier danach, wie hoch die jährlichen Spar-Beiträge sind. Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn man jährlich mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Wohnriester-Vertrag einzahlt. Als Höchstbetrag gelten auch bei der Eigenheimrente 2.100 Euro pro Jahr. Ansonsten bezahlt der Staat dem Förderberechtigten dieselben Zulagen wie beim klassischen Riestern. Außerdem lassen sich Beiträge bis 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Für Arbeitnehmer mit niedrigem Monatseinkommen ist ebenfalls die Arbeitnehmer-Sparzulage sehr interessant. Mit ihr fördert der Staat insbesondere Fonds-Sparpläne und Bausparverträge mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Außerdem darf die Arbeitnehmer-Sparzulage zur Tilgung von Baufinanzierungen eingesetzt werden. Mitunter dient sie auch als Ergänzung der vom Betrieb gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL). Bei der Wahl der geeigneten Anlage sind Renditechancen und Verlustrisiken abzuwägen. Wer Interesse an dieser Sparform hat, beantragt sie jährlich mit seiner Einkommenssteuererklärung. Dann erhält er die staatliche Förderung nach Ende der Vertragslaufzeit. Vor Ablauf des Sparvertrages kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt für Wertpapier-Sparpläne 20 Prozent der eingezahlten Sparbeträge, maximal jedoch 400 Euro im Jahr. Für Bausparverträge oder die Tilgung von Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke beträgt die Sparzulage neun Prozent bzw. höchstens 43 Euro pro Jahr. Beide Kapitalsäulen lassen sich allerdings kombinieren. Wer also beispielsweise einen Fondssparplan und auch einen Bausparvertrag besitzt, kann sich über eine Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 870 Euro jährlich freuen. Zum Erhalt berechtigt sind Personen, deren Bruttoeinkommen abzüglich der Freibeträge, absetzbarer Aufwendungen und Pauschalen einen bestimmten zu versteuernden Höchstbetrag nicht überschreitet.

Wohnungsbauprämie

Darüber hinaus gibt es für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die eine Immobilie bauen, kaufen oder modernisieren möchten, vom Staat eine Wohnungsbauprämie. Sie wird auf Wunsch über die jeweilige Bausparkasse beantragt. Anspruch haben Arbeitnehmer, die nicht über ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro im Jahr kommen (Verheiratete: 51.200 Euro). Ihnen schenkt der Staat 8,8 Prozent der eingezahlten Sparbeträge bis zu einer Höhe von jährlich 45 Euro. Dabei dürfen die Sparbeträge jedoch 512 Euro nicht überschreiten (Verheiratete: 1.024 Euro). Ausbezahlt wird die Wohnungsbauprämie am Ende der Vertragslaufzeit. Dann muss der Sparer nachweisen, dass er sie für eine Immobilie verwendet. Hat der Einzahler sein 25. Lebensjahr beim Vertragsabschluss noch nicht erreicht, kann er nach Gutschrift der Wohnungsbauprämie sogar frei über sein Guthaben verfügen.

Rürup-Rente

Die sogenannte Rürup-Rente gibt es seit 2005. Sie wird als privater Vorsorgevertrag, Fondssparplan oder fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Rürup-Sparer bekommen zwar keine Zulagen vom Staat, dafür winken ihnen jedoch erhebliche Steuervorteile. Denn wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können auch Einzahlungen in Rürup-Verträge in der Steuererklärung bis zu gewissen Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für 2017 sind das 84 Prozent auf Einzahlungen bis zu einer Höhe von 23.362 Euro (Verheiratete 39.250 Euro). Ab 2018 steigt der Anteil der steuerlichen Geltendmachung um jährlich zwei Prozentpunkte.

Die Rürup-Rente eignet sich daher besonders für Gutverdiener, die hohe Steuern zahlen müssen. Doch auch sie sollten sich den Abschluss eines solchen Vertrages vorab gut überlegen. Ob man die eingezahlten Beiträge auch wieder heraus bekommt, hängt vor allem von der Höhe der garantierten Rente und der eigenen Lebenserwartung ab. Bei einer Rentendauer von unter 20 Jahren lohnt sich die Rürup-Rente nach Expertenmeinung in der Regel nicht. Schätzt man seine eigene Lebenserwartung nicht sonderlich hoch ein, sollte man lieber flexibler für das Alter sparen.


(Ende) finanzwertig/09.10.2017/ga/mar