Zerstörtes Notebook
Urteil: private Datenspeicherung nicht vergessen
Kategorien: Verbraucher-Infos, aktuell | Tags: Datenrettung, Datensicherung, Schadensersatz, Urteil
Kurz notiert: Das Absehen von einer regelmäßigen Datensicherung stellt auch im privaten Bereich ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst dar. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt hervor (Az. 312 C 183/08). Im konkreten Fall hatte der Eigentümer eines zweieinhalb Jahre alten Notebooks nach dessen Beschädigung vom Schadenverursacher die Kosten von knapp 2.300 Euro für die Datenrekonstruktion durch einen Fachmann verlangt. Das Gericht beurteilte den Sachverhalt jedoch anders.
Wegen seines überwiegenden Mitverschuldens steht dem Eigentümer des Notebooks demnach kein Schadenersatzanspruch zu. Er habe es pflichtwidrig unterlassen, die auf dem Notebook vorhandenen Daten auf anderen Datenträgern außerhalb des Notebooks zu sichern.
Fazit: Bei der Nutzung von PC und Notebooks ist Datensicherung oberstes Gebot.
Quelle: HUK-Coburg
(ENDE) finanzwertig.de/28.04.2010



