Versicherungstipp

Kfz-Haftpflicht beim Autoverkauf

Oft steckt der Teufel im Detail, so auch beim Thema Gebrauchtwagenkauf und Versicherungsschutz. Als Käufer muss man wissen, dass man beim Autokauf von privat an privat die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt. Darauf weist die HUK Coburg in ihrem aktuellen Versicherungstipp hin. Will der neue Eigentümer die Versicherung wechseln, stehe ihm das natürlich frei. Es genüge schon, das neue Auto bei der Zulassungsstelle mit der Doppelkarte des neuen Versicherers umzumelden.

Damit beim Autoverkauf von privat an privat nichts schief geht, greift man am Besten zu einem Musterkaufvertrag. Hier sollte man darauf achten, dass der Vertrag neben Veräußerungsanzeigen auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält, so die HUK Coburg. In Letzterem wird festgeschrieben, ob die Versicherung gekündigt oder beibehalten wird.

Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer. Kommt es in der Zeit zwischen dem Autoverkauf und der Ummeldung durch den neuen Eigentümer zu einem Unfall, wird der Vorbesitzer von der Versicherung nicht zur Verantwortung gezogen. Hierzu sollte jedoch im Vertrag der genaue Zeitpunkt des Vertragsabschluss und der Autoübergabe dokumentiert sein.

Will der Käufer die bisherige Kfz-Police nicht übernehmen, vergisst dann aber die Ummeldung mit neuer Versicherung, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie den Wagen aus dem Verkehr ziehen.

Noch ein Tipp: Verkäufer sollten von der Verkaufsmeldung immer eine Kopie behalten. Denn „vergisst“ der Käufer die Ummeldung, besteht die Gefahr, dass der Verkäufer trotzdem bis zu einem Jahr für Kfz-Steuer und Versicherungsprämie haften muss.

Und noch ein Hinweis für Käufer: Bevor man mit seinem neuen Gebrauchten davonbraust, muss man überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich die Police und einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und natürlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

Weitere Tipps zum privaten Auto(ver)kauf:
Tipps zum privaten Autoverkauf (gebrauchtwagen.de)
10 Tipps für Verkäufer (Autobild)
Beispiel eines Mustervertrages (Autobild – .pdf-Datei)
Versichert bei der Probefahrt? (Hamburger Abendblatt)


Quelle: HUK Coburg
(ENDE) versicherungspuls/13.03.2009/mar