Haushaltsabgabe statt GEZ-Gebühr

Entwurf zum neuen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag durchgesickert

Die bislang geltende System der Rundfunkgebühren soll bis 2013 in Richtung Haushaltspauschale reformiert werden. Dann wird voraussichtlich jeder Haushalt 18 Euro im Monat für den Rundfunkempfang zahlen müssen – unabhängig davon, ob und welche Geräte tatsächlich vorhanden sind. Das berichtet zumindest das Medien-Blog CARTA unter Berufung auf einen unveröffentlichten Entwurf des neuen Rundfunkgebühren-Staatsvertrages.

Dem Entwurf zufolge soll die Rundfunkgebühr in „Rundfunkbeitrag“ umbenannt werden. Diese sei dann von jedem Haus bzw. jeder Wohnung, die „zum Wohnen und Schlafen geeignet ist“, zu entrichten. Dazu zählten auch Zweit- oder Ferienwohnungen. Beitragspflichtig würden auch Betriebsstätten, wobei die Höhe von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter abhängig sei. Vom Rundfunkbeitrag verschont bleiben sollen jedoch weiterhin Sozialhilfe-Empfänger – und damit auch die im gleichen Haushalt lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Und auch Selbstständige, die von zu hause aus arbeiten, würden kein zweites Mal zur Kasse gebeten, sofern sie für ihren Haushalt schon Rundfunkgebühren zahlten.

Wie aus dem bei CARTA veröffentlichten Entwurf (.pdf-Datei) weiter hervorgeht, soll die Gebühr weiterhin durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für die Landesrundfunkanstalten eingetrieben werden. Für die Bewohner eines Hauses / einer Wohnung bzw. für die Inhaber einer Betriebsstätte gelte dabei eine Anzeigepflicht (Anmeldung). Wer länger als sechs Monate keinen Rundfunkbeitrag leiste, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Diese könne mit einer noch nicht genauer definierten Geldbuße geahndet werden.

Aussagekraft des Entwurfes unklar

Angeblich stellt der Vertragsentwurf eine frühe Fassung des neuen Gebühren-Staatsvertrages dar. Er soll bei einem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder am 9. Juni weiter diskutiert werden. Da die CARTA-Redaktion jedoch keine Angaben zur Herkunft des Papiers macht, lässt sich nur schwer abschätzen, inwiefern die darin genannten Regelungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Laut einem Bericht des Weblogs Telemedicus konnte die federführende Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz die Existenz eines solchen Entwurfes nicht bestätigen. Politisch sei zudem noch keine Entscheidung für oder gegen eine Haushaltsabgabe gefallen. Wahrscheinlich handle es sich daher bei dem von CARTA veröffentlichten Entwurf nur um ein Papier aus der Referentenebene mit begrenzter Aussagekraft.

Die Zukunft der Rundfunkgebühren ist also noch offen…

Quelle: CARTA, Telemedicus
(ENDE) finanzwertig.de/14.05.2010