Unzulässige Datenspeicherung

Facebook: Hamburger Datenschützer eröffnet Bußgeldverfahren

Kurz notiert: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet. Beanstandet wird die anhaltende Praxis des weltweit größten sozialen Netzwerks, im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten. Dabei würden auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.

„Zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter haben uns in den letzten Monaten viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die darüber besorgt sind, dass Facebook über ihre Adressen verfügt und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen hat“, erklärt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar. In seiner Behörde halte man das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig. Zwar verfügten auch andere soziale Netzwerke über derartige Friend-Finding-Funktionen. Diese führten aber nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des jeweiligen sozialen Netzwerks gehören, dauerhaft gespeichert werden.

Die Datenschützer haben Facebook im Rahmen des Bußgeldverfahrens nun eine Frist bis zum 11. August 2010 gesetzt, um zu den Vorwürfen rechtlich Stellung zu nehmen. Sind Caspar und seine Kollegen damit nicht zufrieden, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

Quelle: hamburg.de (via YuccaTree Post)
(ENDE) finanzwertig.de/08.07.2010