Stiftung Warentest

Besondere Internet-Rechtsschutzversicherungen unnötig

Gemobbte Schulkinder, bloßgestellte Arbeitskollegen, Internetkäufe, die sich als Mogelpackung herausstellen – so etwas kommt im Internet täglich vor. Hilfe versprechen hier spezielle Internet-Rechtsschutzversicherungen, die bei Ärger im Netz einzuspringen. Doch was taugen diese wirklich? Die Stiftung Warentest hat sich drei in Deutschland verfügbare Spezialpolicen angesehen.

Wer im Internet surft, kann sich schnell Ärger einhandeln. Was, wenn man wegen eines Facebook-Eintrags den Job verliert? Wenn der Sohn Tausende von Musiktiteln illegal runterlädt („Filesharing“)? Oder wenn man von rassistischen Beschimpfungen oder Verleumdung betroffen ist? Gegen solchen Ärger im Netz bieten inzwischen drei verschiedene Internet-Rechtsschutzversicherungen ihre Unterstützung an: Konkret sind das „DEVK Identitätsschutz plus“, „Arag Web@aktiv Plus“ sowie „BNP Paribas Cardif Digital Life Protect“.

Die Stiftung Warentest hat sich die drei Policen, die pro Jahr zwischen 60 und 240 Euro kosten, angesehen und ist von den Angeboten nicht überzeugt: Die meisten Fälle decke auch eine ganz normale Rechtsschutzversicherung mit Privat- und Berufsrechtsschutz ab. Eine spezielle Internet-Rechtsschutzversicherung sei daher nicht nötig, so das Fazit der Experten, zumal ihr Preis im Vergleich zu umfassenderen Versicherungen recht hoch sei. Zudem übernähmen die neuen Versicherungen zum Beispiel bei Abmahnungen wegen Filesharing die Kosten für anwaltliche Hilfe nur bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Lande der Fall aber vor Gericht, reiche eine solche Versicherungssumme oft nicht aus, um die Anwaltskosten des Mandanten zu decken.

Die vollständige Einschätzung zur Sinnhaftigkeit von Internet-Rechtsschutzversicherungen findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest oder auf der Webseite der Stiftung Warentest unter: www.test.de/internetrechtsschutz.


Quelle: Stiftung Warentest
(Ende) versicherungspuls/22.03.2017/pm/mar