Altersvorsorge

Religiöse Trauung allein begründet keine Rentenansprüche

Kurz notiert: Seit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Trauungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entsteht. Stirbt ein Partner, kann in solchen Fällen keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden.

Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam. Wer allerdings aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann nach deutschem Recht religiös erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.


Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
(ENDE) finanzwertig/16.02.2009/mar