Hintergrund

Versicherungsbetrug: Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungen

Durch fehlerhafte, unwahre, unvollständige oder betrügerische Angaben entsteht der deutschen Versicherungswirtschaft Jahr für Jahr ein Schaden von mehreren Milliarden Euro. Um sich dagegen zu schützen, nutzen inzwischen fast alle Versicherungen das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungen (HIS). Ähnlich wie bei der Schufa für die Kreditwürdigkeit von Bankkunden werden hier Versicherte mit atypischen oder manipulierten Schadenmeldungen und somit hohem Risiko registriert.

Mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung sind alle Versicherungen am Hinweis- und Informationssystem beteiligt. Das System existiert bereits seit 1993. Nach umfangreichen technischen und datenschutzrechtlichen Änderungen wurde es komplett neu entwickelt und ab 1. April 2011 von der eigens gegründeten informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (inzwischen: HIS informa GmbH) in Betrieb genommen. Seither werden alle gemeldeten Daten separat für die einzelnen Versicherungssparten gespeichert. Einzelnen Sachbearbeitern einer Versicherung ist es daher in der Regel nicht möglich, über alle Datensätze hinweg ein Gesamtprofil für eine Person zu erstellen.

Gründe für eine HIS-Meldung

Eine Eintragung in das Informationssystem kann für einzelne Personen (wie Versicherungsnehmer, Geschädigte oder Zeugen) und Objekte (Fahrzeuge, Gebäude, etc.) erfolgen. Für eine Meldung muss mindestens eine der folgenden vier Gründe gegeben sein:

  • Atypische Schadenhäufigkeit:
    Ab wann eine übermäßig hohe Schadenhäufigkeit angenommen wird, unterscheidet sich je nach Versicherungssparte. So kann beispielsweise bei der Rechtsschutzversicherung eine Meldung an das HIS erfolgen, wenn vier oder mehr Schadenfällen innerhalb von zwölf Kalendermonaten aufgetreten sind. Bei der Kfz-Versicherung ist eine Meldung bei drei und mehr Versicherungsfällen innerhalb von 24 Kalendermonaten möglich.
  • Besondere Schadenfolgen:
    Hier werden beispielsweise ab einer gewissen Schadenssumme die Fahrzeuge erfasst, deren Schäden nicht wirklich repariert, sondern nur fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags beglichen wurden. So soll vermieden werden, das der nicht reparierte Fahrzeugschaden bei einer anderen Versicherung erneut abgerechnet wird.
  • Erschwerte Risiken:
    Vor allem im Bereich der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden hier besondere Risiken der Versicherungsnehmer erfasst. Das können unter anderem risikoerhebliche Vorerkrankungen oder besonders gefahrenträchtige Berufe sein. So sollen Assekuranzen besser nachprüfen können, ob ein Antragsteller alle ihm gestellten Fragen zur Tarifbestimmung wahrheitsgetreu beantwortet hat.
  • Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall:
    Hier werden beispielsweise die an einem auffälligen Schadensfall beteiligten Personen (Verursacher, Geschädigter, Zeugen) oder besondere Schadensursachen erfasst. So soll vor allem banden- und gewerbsmäßiger Versicherungsbetrug (wie durch so genannte „Autobumser-Banden“) erkannt werden.

Eine Meldung im HIS löst nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) keinen Automatismus aus: Sie bedeute insbesondere nicht, dass betroffene Versicherungskunden keine neuen Versicherungsverträge mehr erhielten oder künftige Versicherungsfälle abgelehnt würden. Ein HIS-Eintrag sei für die Assekuranzen vielmehr nur ein Signal, bestimmte Aspekte (wie Gesundheitszustand, Unfallhergang, Schadenumfang) im Rahmen einer Antrags- oder Schadenfallbearbeitung näher zu betrachten.
Die einzelnen Meldungen werden regulär für vier Kalenderjahre im HIS gespeichert – beginnend mit dem auf die erstmalige Speicherung folgenden Kalenderjahr. Bei wiederholten Meldungen kann sich die Speicherfrist auf maximal zehn Jahre verlängern.

Recht auf Selbstauskunft

Im Gegensatz zur Schufa wissen nur wenige Versicherungskunden von der Existenz des Hinweis- und Informationssystem der Versicherungen bzw. aus welchem Anlass und mit welchen Hinweisen jemand dort eingetragen werden kann. Zwar müssen die Versicherungsunternehmen Betroffene über neue Eintragungen in die „schwarze Liste“ umgehend informieren. Aber es ist für Verbraucher trotzdem empfehlenswert, wenn sie ihr Recht auf Selbstauskunft nutzen – insbesondere vor einem Abschluss wichtiger Neuversicherungen. Schließlich können fehlerhafte Eintragungen höhere Prämien oder eine Ablehnung des Versicherungsantrags nach sich ziehen.

Eine Selbstauskunft muss schriftlich bei der informa HIS GmbH beantragt werden. Sie wird einmal jährlich kostenlos erteilt. Antragsformulare und weitere Hinweise zur Selbstauskunft gibt es auf der Webseite des Unternehmen: HIS-Selbstauskunft

Liegt eine Eintragung vor, müssen Verbraucher den Grund dafür beim jeweiligen Versicherer erfragen, der die Eintragung veranlasst hat. Fehlerhaften bzw. unrichtigen Eintragungen können Verbraucher widersprechen und auch deren Löschung fordern. Weigert sich der Versicherer, ist eine Beschwerde beim Ombudsmann der Versicherungen oder eine Klage möglich.

Weitere Informationen zum HIS:


Quelle: siehe Links
(ENDE) versicherungspuls/20.06.2017/mar