Unklare Vertragsformulierungen, unübersichtliche Beitragsgestaltung oder eine abgelehnte Schadensregulierung – Konflikte mit Versicherungen kommen immer mal vor. In solchen Fällen kann der Versicherungsombudsmann helfen. Er soll zwischen Verbrauchern und Versicherungen vermitteln und kann in kleineren Fällen auch für die Versicherungen verbindliche Entscheidungen treffen. Seine Hilfe ist für die Versicherten kostenlos.
(Bild: GeKo2)
Komplizierte und oftmals nur schwer verständliche Vertragstexte sowie fehlende Kenntnisse im Versicherungsrecht erschweren es vielen Verbrauchern, im Streitfall ihre Ansprüche und Forderungen gegenüber einer Versicherung durchzusetzen. Hierfür gibt es seit Oktober 2001 den Versicherungsombudsmann als neutrale Schlichtungsstelle. Er bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, strittige Entscheidungen einer Versicherung oder auch eines Versicherungsvermittlers von einer unabhängigen Stelle rechtskundig überprüfen zu lassen. Dabei orientiert sich der Ombudsmann ausschließlich an Recht und Gesetz – also an den gleichen Maßstäben, wie sie auch vor Gericht gelten.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Ist der jeweilige Sachverhalt bzw. die Rechtslage dazu nicht eindeutig sind, versucht der Ombudsmann zwischen beiden Parteien eine Vermittlungslösung zu erzielen. Hält der Standpunkt einer Versicherung der Rechtsprüfung nicht stand, kann das Unternehmen bei Schlichtungsverfahren mit einem Beschwerdewert von maximal 10.000 Euro vom Ombudsmann verbindlich zur Leistung an den Versicherungsnehmer verpflichtet werden. Geht es um größere Summen (maximal bis zu 100.000 Euro) oder um Beschwerden gegen Versicherungsvermittler kann er Empfehlungen aussprechen. Diese sind dann zwar für die Versicherungen nicht verbindlich, sie geben dem Verbraucher aber einen guten Anhaltspunkt, wie erfolgreich er mit seiner Beschwerde gegebenenfalls bei einer Klage vor Gericht sein könnte.
Gleiches gilt auch, sollte der Ombudsmann in seiner Einschätzung dem Versicherungsunternehmen Recht geben. Verbraucher brauchen sich dann ebenfalls nicht an die Entscheidung des Ombudsmanns zu halten und können ihr Glück auf dem Prozessweg versuchen. Trotzdem kann das Schlichtungsverfahren in dem Fall für Verbraucher nützlich sein: Sie bekommen die juristischen Zusammenhänge ihres Anliegens ohne typisches „Versicherungskauderwelsch“ verständlich erläutert und können so die rechtliche Lage besser einschätzen.
Die für Verbraucher kostenfreie Hilfe des Ombudsmanns wird gerne in Anspruch genommen: Zwischen 13.000 und 15.000 zulässige Beschwerden haben er und seine über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren jeweils bearbeitet, insbesondere aus den Bereichen Lebens- und Rechtsschutzversicherung. Ein Schlichtungsverfahren dauert von der Einreichung der Beschwerde bis zur Entscheidung durch den Ombudsmann im Durchschnitt weniger als drei Monate. Für Versicherungsnehmer ist es kostenfrei, lediglich die bei ihnen anfallenden Porto- bzw. Kopierkosten müssen sie selbst tragen.
Sonderfall Krankenversicherungen
Fast alle Versicherungsunternehmen in Deutschland haben sich inzwischen dem Ombudsmann-Verfahren angeschlossen (aufgeführt in der Mitgliederliste der Schlichtungsstelle). Außen vor stehen nach wie vor die Krankenversicherungen. Für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen gibt es einen separaten PKV-Ombudsmann. Bei den gesetzlichen Krankenkassen können sich Versicherte im Streitfall an den jeweiligen Widerspruchsausschuss der einzelnen Kassen oder auch an das Bundesversicherungsamt wenden.
Weitere Informationen zum Versicherungsombudsmann:
- www.versicherungsombudsmann.de (Webseite des Ombudsmannes der Versicherungen)
- Der Ombudsmann für Versicherungen (bundesregierung.de)
- www.pkv-ombudsmann.de (Webseite des Ombudsmannes für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen)
Quelle: siehe Links
(Ende) versicherungspuls/26.06.2017/mar [zuletzt aktualisiert: 07.07.2020]