Wenn Kollegen Kollegen quälen

Mobbing am Arbeitsplatz: So sieht es rechtlich aus

Mobbing ist kein Modewort, sondern häufig Realität am Arbeitsplatz. Und es richtet Schaden an. Die Schikanen der Kollegen können fatale Auswirkungen auf Körper und Geist der Betroffenen haben. Seelischer Druck, erhöhte Krankschreibungen und damit Verdienstausfall sind die Folge. Welche Rechte Mobbing-Opfer haben und welche Konsequenzen den Tätern drohen, erklären die Experten der Advocard Rechtsschutzversicherung.

Mobbing: Eine kleine Person wird von einem übergroßen Daumen nach unten gedrückt(Bild: Gerd Altmann | pixelio.de)

Generell gilt: Mobbing stellt einen Eingriff ins Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dieses gründet sich auf den Artikeln I und II des Grundgesetzes: Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Gerichte gehen davon aus, dass beim Mobbing diese Grundrechte beeinträchtigt werden. „Da Mobbing juristisch nicht näher definiert ist, versuchen die Gerichte so den psychischen und immateriellen Schaden der Opfer juristisch zu fassen“, erklärt Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung.

Streit, Arbeit oder Mobbing

Wann aber ist dieser Tatbestand erfüllt? Ein gelegentlicher Streit zwischen Kollegen oder mit dem Vorgesetzten ist noch keine Hetze. „Die Besonderheit beim Mobbing ist, dass es sich um fortgesetzte und aufeinander aufbauende Verhaltensweisen handelt“, verdeutlicht Decker. Für sich betrachtet, seien die einzelnen Vorkommnisse juristisch nicht relevant. Erst durch das Zusammenspiel der Einzeltaten komme es zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Um juristisch vorgehen zu können, müssen Mobbing-Opfer daher eine Systematik und Regelmäßigkeit der Schikanen nachweisen. Dabei sollte erkennbar werden, dass Äußerungen und Anweisungen nur darauf abzielen, einen Arbeitnehmer systematisch und fortgesetzt zu beleidigen. Zudem dürfen die als Mobbing empfundenen Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit dem normalen Arbeitsablauf stehen. Versetzungen, nicht bewilligte Fortbildungen oder der Entzug bestimmter Aufgabenbereiche sind kein Mobbing, sondern können gerechtfertigte Geschäftsentscheidungen sein. Kritik am Verhalten eines Angestellten darf erteilt werden, allerdings grundsätzlich unter vier Augen und nicht vor den Kollegen.

Die Konsequenzen

Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? „Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung innerhalb des Betriebs anzustreben“, rät Rechtsexpertin Decker. Hierfür eigne sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. Juristisch bestehe die Möglichkeit, mit Hilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche einfordern. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Dafür muss jedoch durch ärztliche Atteste und Gutachten glaubhaft darstellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht. Wenn der Arbeitgeber von den Mobbing-Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch vorgehen und Schadensersatz verlangen.

Allgemein gestaltet sich die Beweislage bei Mobbing-Vorfällen meist nicht einfach. Betroffene sollten daher immer einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert ist. Rechtsschutzversicherte können hier in der Regel auch auf die Unterstützung durch ihre Versicherung zählen.


Quelle: Advocard Rechtsschutzversicherung
(Ende) finanzwertig