Für die Arbeit eines Steuerberaters galten bislang gesetzlich vorgeschriebene Honorarsätze. Infolge der Reform der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) können Verbraucher das Honorar nun auch individuell aushandeln. Dabei gilt: Wer dem Steuerberater mit gut sortierten Belegen und anderen Vorarbeiten Arbeit abnimmt, braucht weniger zu zahlen.
Durch die jüngste Reform der Vergütungsverordnung sind Steuerberater verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ihr Honorar vom gesetzlichen Satz abweichen darf. Aber noch wissen nur wenige Verbraucher, dass die Steuerberatung dadurch für sie preiswerter werden kann. „Die Reform war in einer Mantelverordnung versteckt und die Steuerberater haben verständlicherweise wenig Motivation, aktiv darüber aufzuklären“, erklärt Udo Reuß, Experte für Steuern beim Verbraucherportal Finanztip.
Für die Bezahlung des Steuerberaters gilt künftig, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Leistung, Verantwortung und seinem Haftungsrisiko stehen muss. Wer also bei der Steuerberatung sparen will, sollte selbst gut vorarbeiten. „Mit gut strukturierten Aufzeichnungen und Belegen kann man dem Steuerberater viel Kleinarbeit ersparen, seinen Aufwand gering halten und dementsprechend günstige Steuerberatergebühren vereinbaren“, empfiehlt Reuß.
Weicht der Berater von der Vergütungsverordnung ab, so muss er das vorher in Textform mitteilen. Der Mandant muss die Abweichung dann bestätigen. „Dabei ist ein einfaches ‚Okay‘ als Antwort auf eine E-Mail ausreichend, eine Unterschrift oder ein Vertrag sind nicht nötig“, erklärt Reuß.
Quelle: finanztip.de
(Ende) finanzwertig/18.10.2016/mar