Steuertipp

Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben

Steuererklärungen sind eine unbeliebte und mühsame Arbeit, doch meist lohnt es sich: Viele Steuerzahler dürfen sich jedes Jahr über mehrere hundert Euro Steuerrückzahlung vom Finanzamt freuen. Auch Versicherungskosten können helfen, die Steuerlast zu drücken.

Die Frist für die Steuererklärung läuft wieder: Bis zum 31. Mai haben die meisten Steuerzahler Zeit, um Quittungen und Belege herauszusuchen, Zahlenkolonnen zu addieren, Formulare auszufüllen und die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dabei sollte man den Versicherungsordner nicht außer Acht lassen, denn auch etliche Versicherungskosten werden vom Fiskus berücksichtigt.

„Bei der jährlichen Einkommenssteuer können alle Versicherungen geltend gemacht werden, die der Vorsorge dienen, also der Sicherung des Vermögens und der Gesundheit“, erklärt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Dazu zählen beispielsweise die Beiträge für eine Riester- oder Rürup-Rentenversicherung, aber auch Aufwendungen für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht sowie Unfallversicherungen. Auch Zahnzusatzversicherungen und sogar eine Hundehalterhaftpflicht gelten als Vorsorge-Maßnahmen und können steuerlich abgesetzt werden.

Allerdings gibt es hierbei eine Einschränkung: Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Und nur wenn die Kosten für diese Versicherungen zusammen unter der gesetzlichen Jahres-Höchstgrenze liegen, können andere Versicherungsbeiträge bis zu dieser Höhe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Für Angestellte und Beamte liegt diese Grenze bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der kombinierte Betrag. Darüber hinausgehende Vorsorgeaufwendungen wirken sich nicht mehr steuerlich aus.

Beiträge für Wohngebäude- oder Kaskoversicherungen werden dagegen bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt, da sie als Sachversicherungen eingestuft werden.


Quelle: Cosmosdirekt, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
(Ende) versicherungspuls/21.04.2017/mar