Versicherungscheck, Teil 4

Sinnvolle Versicherungen (für Haus & Wohnung)

Wer Wohneigentum besitzt oder selbst bauen will, für den sind einige weitere Versicherungen empfehlenswert – schließlich können gerade in diesem Bereich Schäden oder Haftungsfälle sehr schnell die finanzielle Existenz bedrohen. Je nach Wert des eigenen Hausstandes ist zudem eine Hausratversicherung sinnvoll.

Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung können Schäden durch Einbruch, Wohnungsbrand, Sturm, Hagel oder Leitungswasser abgedeckt werden. Sie ist insbesondere für Haushalte mit teurer Einrichtung ratsam oder falls man den Haushalt im Schadenfall mit den eigenen Ersparnissen nicht wieder halbwegs einrichten kann. Ob man eine Hausratversicherung abschließt, ist also Ermessensfrage. Gleiches gilt für die Höhe der Deckungssumme. Entscheidendes Kriterium hierbei ist die „Werthaltigkeit“ des Haushalts. So kann die versicherte Summe für eine spärlich eingerichtete „Studentenbude“ deutlich geringer ausfallen, als für eine Wohnung mit vielen Wertgegenständen.

Wohngebäudeversicherung

Schäden an einem Haus werden oft sehr teuer und bedrohen schnell die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers. Für Hauseigentümer ist daher, ergänzend zur Hausratversicherung, eine Wohngebäudeversicherung sehr empfehlenswert. Mit ihr lässt sich das Haus und fest damit verbundene Teile, wie etwa eine Einbauküche oder die Heizungsanlage, gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie auch Einbruchschäden absichern. Gleiches gilt im Prinzip auch für Eigentumswohnungen, wobei hier die Wohngebäudeversicherung meist über die Hauseigentümergemeinschaft abgeschlossen wird. Wird die Immobilie auf Kredit finanziert, fordern schon die Geldinstitute in der Regel den Abschluss einer solchen Versicherung.

Sonderfall Vermieter: Eine Wohngebäudeversicherung kommt nicht für Schäden auf, die anderen Menschen im vermieteten Haus oder auf dem Grundstück zustoßen können. Für solche Fälle, beispielsweise beim Ausrutschen eines Besuchers auf der vereisten Außentreppe, ist eine zusätzliche Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich. Für selbstgenutzte Häuser reicht hier dagegen eine Privathaftpflichtversicherung.

Elementarschadenversicherung

Der Versicherungsschutz von Hausrat- und auch Wohngebäudeversicherung umfasst keine Schäden durch Erdrutsche, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Wasserrückstau. Insofern sind beispielsweise vollgelaufene Keller oder ein unter starker Schneelast eingebrochenes Dach im Normalfall nicht versichert. Hier kann der Abschluss einer so genannte „Elementarschadenversicherung“ helfen. Die Versicherungsbeiträge berechnen sich nach der regionalen Wahrscheinlichkeit der Naturgefahren. Hausbesitzer in Gebieten mit hohem Überschwemmungsrisiko (mindestens alle zehn Jahre Hochwasser wahrscheinlich) bekommen häufig gar keine Elementarschadenversicherung oder nur zu hohen Versicherungsprämien.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wer baut bzw. bauen lässt, ist dafür verantwortlich, dass andere auf seiner Baustelle bzw. durch die Bauarbeiten nicht zu schaden kommen. Doch wie schnell kann beispielsweise das Auto des Nachbarn bei der Materialanlieferung beschädigt werden oder ein Passant nachts in einen mangelhaft gesicherten Versorgungsgraben stürzen? Gegen die finanziellen Folgen solcher Personen- und Sachschäden schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ebenfalls sinnvoll ist für Bauherren eine ergänzende Bauleistungsversicherung. Sie springt bei Schäden am Rohbau ein, die durch Unwetter, Materialfehler, Diebstahl von bereits verbautem Material oder auch Vandalismus entstanden sind.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Schon wenige ausgelaufene Tropfen Heizöl können tausende Liter Wasser verseuchen – die Schadenssumme für die Eindämmung und Beseitigung geht in solchen Fällen schnell in die Hunderttausende. Für Hausbesitzer, die mit Öl heizen, ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (auch Öltankversicherung) daher absolut empfehlenswert.