Geldwäsche-Anzeige statt lukrativer Nebenjob

Polizei warnt vor dubiosen Stellenangeboten als „Finanzagent“

„Nebenverdienst mit wenig Aufwand“: Vermehrt suchen Kriminelle über dubiose Stellenanzeigen in Zeitungen und im Internet nach so genannten „Finanzagenten“. Der neue „Mitarbeiter“ muss einzig sein Bankkonto für Geldtransaktionen zur Verfügung stellen – als Belohnung wird ihm eine Provision in Aussicht gestellt. Bei der Polizei warnt man ausdrücklich vor solchen Stellenangeboten: Die leichtgläubigen „Finanzagenten“ würden nicht nur um ihr Geld gebracht, sondern müssten auch mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche sowie mit zivilrechtlichen Forderungen rechnen.

Entsprechende Warnungen von Polizei und Verbraucherschützern sind nicht neu, trotzdem fallen immer mehr Bürger auf die dubiosen Stellenangebote herein – und das meist ohne sich der Folgen dieser scheinbar harmlosen Betätigung bewusst zu sein. So wurden 2008 nach Polizeiangaben bundesweit „nur“ 971 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche registriert, weil sich Kontoinhaber als „Finanzagenten“ für Kriminelle betätigt haben. Im Jahr 2009 seien dagegen schon 2.394 Fälle gemeldet worden.

So funktioniert die „Finanzagenten“-Masche

Die Masche der Betrüger ist dabei eigentlich schnell zu erkennen: In Jobbörsen und auf anderen Internetseiten oder auch in E-Mails geben sich die Kriminellen beispielsweise als Vertreter „seriöser Finanzmanagementunternehmen“ aus, die für ihre Firma nach „Finanzagenten“, „Finanzmanagern“ oder „Regional Managern für Zahlungsbearbeitung“ suchen. Ihr Ziel sind ahnungslose Kontoinhaber, die das eigene Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen sollen. Der angeworbene „Finanzagent“ soll die zunächst auf sein Konto überwiesenen Beträge umgehend per Bargeldversand (etwa als Geldtransfer über Western Union oder Moneygram) an eine Person im Ausland weiterleiten. Alternativ werden die Überweisungen auch direkt von einem Betrüger selbst durchgeführt, der das Konto des „Finanzagenten“ inklusive der Online-Zugangsdaten „angemietet“ hat. Für seine Dienste erhält der „Finanzagent“ eine Provision von meist 5 bis 20 Prozent des Überweisungsbetrags.

Anzeige wegen Geldwäsche droht

Doch das vermeintlich schnelle und lukrative Einkommen hat natürlich einen kriminellen Haken: Denn die auf das Konto des „Finanzagenten“ überwiesenen Gelder stammen fast immer von Personen, die Opfer von so genannten Phishing-Aktionen oder betrügerischen eBay-Auktionen geworden sind. Leitet der „Finanzagent“ diese Geldbeträge weiter, drohen ihm statt des erhofften Nebenverdienstes eine Anzeige wegen leichtfertiger Geldwäsche und somit strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafe. Zudem können die Betrogenen ihr an den „Finanzagenten“ überwiesenes Geld zurückfordern – letzterer bleibt somit auf dem Fehlbetrag (abzüglich seiner erhaltenen Provision) und damit dem Schaden sitzen.

Da „Finanzagenten“ für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie oft unbewusst gewerbsmäßig ein Finanztransfergeschäft. Ein solches bedarf allerdings einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Liegt die Erlaubnis nicht vor, kann die BaFin ein Verwaltungsverfahren einleiten. Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg, weist deshalb darauf hin: „Durch die Tätigkeit als ‚Finanzagenten‘ hilft man dabei, die Herkunft und die Transferwege von meist illegalen Geldern zu verschleiern und das ist kein Kavaliersdelikt. Seien Sie also misstrauisch, wenn sich ein Angebot zu verlockend anhört“.

So erkennen Sie Geldwäsche-Angebote

Auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de gibt die Polizei einige Tipps und Hinweise, wie sich jeder vor dieser Betrugsform schützen kann. Dazu sollte man insbesondere auf folgendes achten:

  • Wird einem ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten, bei dem ohne eine entsprechende Gegenleistung unüblich viel Geld zu verdienen ist, sollte man von einem unseriösen Angebot ausgehen. Auf solche dubiosen E-Mail-Angebote sollte man nicht reagieren.
  • Angebote, bei denen das eigene Konto zur Abwicklung von Zahlungen zur Verfügung gestellt werden soll, sollten direkt abgelehnt werden. Dabei sollte man sich auch nicht von verlockenden Provisionsangeboten blenden lassen.
  • Vorsicht ist auch bei unerwarteten Kontogutschriften angebracht, die man wieder zurück überweisen soll. Hierbei gilt: Kontakt zur Bank oder Polizei aufnehmen und Rückbuchungen nur auf das tatsächliche Ursprungskonto tätigen.
  • Mittlerweile gehen die Betrüger zudem dazu über, ihre ahnungslosen Opfer persönlich zu kontaktieren (z.B. via Facebook, in Chatrooms oder auch auf der Straße). Hierbei werden den ahnungslosen Bürgern unterschiedliche Geschichten über Probleme mit Auslandüberweisungen aufgetischt. Anschließend werden sie gebeten, eine scheinbar harmlose Überweisung zu tätigen – gegen eine Belohnung. Auch auf solche Hilfeleistungen sollte man sich keinesfalls einlassen.


Quelle: Polizei-Beratung (siehe Link)
(ENDE) finanzwertig.de/06.04.2011