Sehr viele Anwälte nehmen Mandate von Versicherungen an – gleichzeitig vertreten sie aber auch Anspruchsteller gegen die Versicherungen, von denen sie vorher Mandate angenommen haben. Da stellt sich die Frage, ob sich ein solcher Anwalt nicht in einem Interessenskonflikt befindet. Denn vertreten sie die Interessen eines Versicherungsnehmers mit voller Härte gegen eine Versicherung, laufen sie zwangsläufig Gefahr, von dieser Assekuranz keine Fälle mehr zu erhalten.
Da ein Anwalt von einer Versicherung im Regelfall mehr Fälle erhält, könnte man vermuten, dass ihm das Wohl der Versicherung mehr am Herzen liegt als das Wohl des Einzelkunden. Auf diesen Widerspruch weist die Erste Allgemeine Schadenhilfe AG (EAS) hin. Bei ihr häufen sich nach eigenen Angaben Anfragen über Anwälte in einem Interessenskonflikt.
Die meisten Versicherungsnehmer können nicht beurteilen, welche Mittel und Wege bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegenüber Versicherungen offen stehen. Bei einem Rechtsstreit mit einer Versicherung müssen sie also dem Anwalt Glauben schenken. Dieses Vertrauen sollte der EAS zufolge jedoch in vielen Fällen überprüft werden.
Hinweise dafür, dass ein Anwalt mehr zur Versicherung als zum Kunden hält, sind demnach:
- Der Anwalt führt ellenlange Korrespondenz mit der Versicherung, anstelle zu klagen.
- Der Anwalt gibt vor, ohne Prozess für den Kunden mehr zu erhalten.
- Der Anwalt „vergisst“ gängige Schadenersatzpositionen.
- Der Anwalt „vergisst“ Zinsen geltend zu machen.
- Der Anwalt akzeptiert Gutachter, welche von der Versicherung vorgeschlagen und bezahlt werden (hier stellt sich auch bei den Gutachtern die Frage, ob Monetik nicht Ethik schlägt).
- Der Anwalt wird nur dann tätig, wenn er vom Mandanten angestoßen wird.
Allgemein sind Mandanten laut EAS gut beraten, in Versicherungsangelegenheiten den Anwalt bereits bei der ersten Besprechung zu fragen, ob und welche Versicherungen der Anwalt vertritt. Anwälte, die meinten, von einer Versicherung Mandate annehmen und gleichzeitig gegen die Versicherung vorgehen zu können, seien jedenfalls mit Vorsicht zu genießen.
Quelle: Erste Allgemeine Schadenshilfe AG
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