Störerhaftung: Abmahnungen für ungeschützte WLAN-Anschlüsse
Wer seinen privat genutzten WLAN-Anschluss nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff sichert, kann für von Dritten begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht auf Schadensersatz verklagt werden. Das hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Geschieht über ein offenes WLAN jedoch Illegales, droht dem Betreiber im Zuge der „Störerhaftung“ die Verurteilung auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten.