Zeitweise Kontoüberziehung

Basiswissen Dispositionskredit

Ob plötzliche Reparaturen oder (notwendige) teure Anschaffungen – reichen die eigenen Ersparnisse für solche Situationen nicht aus, greifen zahlreiche Verbraucher gerne auf die Überziehungsmöglichkeit ihres Girokontos zurück. Was Bankkunden über den schnellen aber auch teuren Dispositionskredit wissen sollten, lesen Sie hier.

Wurde zwischen einer Bank und einem Kontoinhaber keine besondere individuelle Vereinbarung getroffen, kann der Bankkunde auf seinem Girokonto nur Geldtransaktionen im Rahmen seines dort tatsächlich vorhandenen Vermögens ausführen. Mangelt es an ausreichendem Kapital, darf die Bank die Ausführung einer Überweisungen oder einer Lastschriftanfrage ablehnen. Um sich jedoch beispielsweise bei plötzlichen Reparaturen oder notwendigen teuren Anschaffungen vor einer kurzfristigen Ebbe auf dem Girokonto zu schützen, können Kunden mit ihrer Bank eine Überziehungsmöglichkeit für ihr Konto vereinbaren.

Was ist ein Dispokredit?

Bei diesem so genannten Dispositionskredit (bzw. kurz Dispokredit) handelt es sich um eine von der Bank zugesagte Kreditlinie. Diese kann der Kontoinhaber je nach Bedarf ganz oder auch nur teilweise in Anspruch nehmen. Ein generelles Anrecht auf den Überziehungsrahmen haben Bankkunden zwar nicht. Doch wer volljährig ist, über ein festes Einkommen verfügt und keine negativen Schufa-Einträge hat, bekommt in der Regel problemlos bei allen Banken einen Dispo-Kredit eingeräumt.

Nicht wenige Banken gewähren ihren Kunden auch automatisch wenige Monate nach einer Kontoeröffnung die Möglichkeit eines Dispokredits. Dabei wird Kontoinhaber vorab schriftlich durch die Bank über die Dispo-Höchstgrenze, den geltenden Jahreszinssatz, die Bedingungen für Zinsänderungen sowie für die Abänderung des eingeräumten Dispo-Rahmens unterrichtet. Eine gesonderte Bestätigung durch den Bankkunden etwa durch eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Vielmehr wird seine stillschweigende Zustimmung zu den Kreditkonditionen durch eine spätere Inanspruchnahme des Dispo unterstellt.

Wie wird die Höhe eines Dispokredits bestimmt?

Die maximale Höhe eines Dispositionskredites wird von der Bank individuell mit dem Girokonto-Inhaber vereinbart. Sie richtet sich unter anderem nach dem Einkommen sowie den jeweiligen Vermögensverhältnissen des Bankkunden. Als Faustregel kann man bei regelmäßigem Geldeingang mit dem zwei- bis dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens rechnen. Wer neben dem Girokonto noch weitere Sparbücher bzw. andere Geldanlagen bei der Bank hat, kann auch einen höheren Dispo-Rahmen aushandeln.

Laufzeit / Rückzahlung eines Dispokredites

Im Unterschied beispielsweise zu einem regulären Ratenkredit weisen Dispokredite eine Besonderheit auf: Bei ihnen gibt es keine fest mit der Bank vereinbarten Rückzahlungsraten. Stattdessen entscheiden Kunden selbst, wann und in welcher Höhe sie die „geduldete Kontoüberziehung“ wieder ausgleichen. Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung durch einen neuen Geldeingang auf dem Konto.

Durch erneute Abhebungen kann ein Überziehungskredit allerdings theoretisch auch ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden – was allerdings aus Verbrauchersicht nicht sinnvoll ist. Denn die Flexibilität sowohl bei der kurzfristigen Verfügbarkeit als auch bei der nicht fest geregelten Rückzahlung lassen sich die Banken gut bezahlen. Trotz historisch niedriger Leitzinsen reicht die Spanne der Dispozinsen derzeit von 6 bis knapp 17 Prozent pro Jahr. Die Zinsen fallen allerdings nur bei tatsächlicher Nutzung des Dispokredites an und werden dann auf Tagesbasis berechnet.

Wer Anschaffungen über den Dispo finanziert, sollte dabei auf keinen Fall den von der Bank eingeräumten Dispo-Rahmen überschreiten. Andernfalls wird es richtig teuer: Die zusätzlichen „Straf-Zinsen“ betragen oft nochmals mehrere Prozentpunkte. Ist eine kurzfristige Überziehung des Dispo-Limits absehbar, sollte man besser vorher mit der Bank über eine Erhöhung sprechen. Hier zeigen sich Banken in der Regel verhandlungsbereit.

Dispo- oder Ratenkredit?

Ein Dispositionskredit ist allgemein zur Lösung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gedacht. Verbraucher sollten ihn daher am Besten nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie das Geld schnell zurückzahlen können. Als Faustregel gilt dabei, dass der Geldbedarf nicht mehr als zwei bis drei Nettomonatsgehälter beträgt. Wird der Dispo über einen längeren Zeitraum benötigt, ist im Regelfall eine Umschuldung in einen Ratenkredit trotz der anfallenden Bearbeitungsgebühren die preiswertere Alternative.

Kündigung eines Dispokredites

Da Banken Dispositionskredite im Regelfall freiwillig einräumen, können sie diese auch jederzeit nach eigenem Ermessen in der genehmigten Höhe verringern bzw. auch komplett kündigen. Entsprechende Klauseln räumen sich die Banken normalerweise in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ein. Für eine ordentliche Kündigung des Dispokredits durch die Bank gilt im Regelfall eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur aus wichtigen Grund möglich. Dazu zählt unter anderem auch eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse.

Zur Herabsetzung bzw. Kündigung eines Dispo’s kommt es meist, wenn Banken Zweifel an der zukünftigen Zahlungsfähigkeit eines Kunden bekommen. Das kann infolge plötzlich eintretender Arbeitslosigkeit oder längerem krankheitsbedingten Lohnausfall bei Selbstständigen der Fall sein – meist in Situationen also, in denen viele Bankkunden eigentlich auf einen Überziehungsrahmen angewiesen wären bzw. einen in Anspruch genommenen Dispokredit nur schwer kurzfristig zurückzahlen können.

Unsicherer Notfall-Kredit

Wer seinen Überziehungsrahmen in einer solchen Situation nicht schnell ausgleichen kann, läuft Gefahr, dass laufende Abbuchungen wie Versicherungsbeiträge oder Mietzahlungen „mangels Kontodeckung“ nicht mehr ausgeführt werden. Verbraucherschützer warnen daher davor, nicht leichtfertig eine regelmäßige Nutzung des Dispokredits als gegeben anzunehmen. Er sollte tatsächlichen Notfällen vorbehalten bleiben und möglichst schnell wieder ausgeglichen werden.


(ENDE) finanzwertig.de/26.10.2010/mar