Gesetzesänderung

Mehr Transparenz beim Versicherungsvertrieb

Der Bundestag hat der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zugestimmt. Diese bringt vor allem bei Restschuldversicherungen und Lebensversicherungen mehr Aufklärung und Transparenz.

Änderungen bei Restschuldversicherungen

Viele Kredite werden mittlerweile mit einer teuren Restschuldversicherung angeboten. Diese dienen der Absicherung eines Darlehens etwa im Krankheitsfall oder bei Arbeitslosigkeit. Dabei erwecken Banken und Kreditvermittler häufig den Eindruck, der Abschluss einer solchen Versicherung sei für den Kreditnehmer verpflichtend.

Künftig müssen Banken ihren Kunden eine Woche nach Abschluss einer Restschuldversicherung noch einmal schriftlich über das Widerrufsrecht belehren. Dabei ist dem Kunden ein Produktinformationsblatt mit allen wichtigen Informationen zu übermitteln. Dazu zählen insbesondere die Kosten der Restschuldversicherung sowie der Hinweis, dass der Abschluss der Versicherung freiwillig und nicht an den Kredit gekoppelt ist. Zudem wurde das Widerrufsrecht ausgeweitet.

Mehr Klarheit bei Lebensversicherung

Obwohl gesetzlich schon lange vorgeschrieben, war bisher rund ein Viertel der Mitteilungen zum Stand von Lebensversicherungen unvollständig. Der Bundestag hat daher beschlossen, dass Kunden ab kommenden Jahr klarer und verständlicher zu unterrichten sind. So müssen die Versicherungsunternehmen einmal im Jahr über die Höhe der Überschussbeteiligung Auskunft erteilen. Anzugeben ist auch der Betrag, der bei Ablauf des Vertrags und unveränderter Fortführung zur Auszahlung kommt. Zudem muss die Aufstellung die Summe enthalten, die bei Verzicht auf Zahlung weiterer Versicherungsbeiträge bzw. bei Kündigung des Vertrags (Rückkaufswert) ausgezahlt werden würde.

Änderungen für Versicherungsvertriebler

Schon heute benötigen Vermittler von Versicherungsprodukten eine Erlaubnis, um ihre Tätigkeit auszuüben. Zu den Voraussetzungen für diese Erlaubnis gehören unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis der notwendigen Sachkunde. Das gilt künftig auch für Mitarbeiter im Direktvertrieb von Versicherungsunternehmen. Versicherungsvermittler sind darüber hinaus verpflichtet, sich regelmäßig jährlich weiterzubilden. Zudem gelten für sie künftig erweiterte Pflichten zu Information und Dokumentation.

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Quelle: Bundesregierung Online
(Ende) versicherungspuls/07.07.2017/mar