Hartz IV: Nebenkosten-Nachzahlung wird nicht immer übernommen
Kurz notiert: Wer in der Vergangenheit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter für diese Zeit auch eine nachträgliche Nebenkostennachzahlung übernimmt. Wer nicht mehr unterstützungsbedürftig ist, etwa wegen eines neuen Jobs, muss die Nachzahlung selbst leisten. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.