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Zeitweises Parkverbot: Abschleppkosten erst nach drei Tagen

Gilt auf einem Straßenabschnitt, zum Beispiel wegen eines Umzugs, kurzfristig ein Parkverbot, dürfen dort parkende Autos abgeschleppt werden. Doch die dafür entstehenden Kosten müssen Fahrzeughalter nur tragen, wenn die Parkverbotsschilder mit mindestens drei vollen Tagen Vorlauf aufgestellt wurden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.