Absicherung der Arbeitskraft

Berufsunfähigkeit: Ein häufig unterschätztes Risiko

Auch wenn die meisten Menschen denken: „Mich trifft es nicht“ – rund jeder vierte Arbeitnehmer scheidet heute erwerbsgemindert oder komplett berufsunfähig aus dem Arbeitsleben aus. Schuld daran ist oft nicht ein plötzlicher Unfall, sondern es sind Krankheiten wie Wirbelsäulen- oder Gelenkschäden, psychische Belastungen, Herz-Kreislauf-, Gefäß-, Rheuma- oder Krebserkrankungen. Da die finanzielle Unterstützung vom Staat gering ausfällt, ist die private Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich.

Berufsunfähig im Rollstuhl?Plötzlich im Rollstuhl und nicht mehr fähig, seinen Beruf auszuüben?(Bild: stevepb/pixabay)

Kaum noch Hilfe vom Staat

Vom Sozialstaat ist in solchen Fällen nur wenig Hilfe zu erwarten. Das gilt insbesondere für alle ab 1961 Geborenen. Für sie gibt es seit einer Gesetzesänderung 2001 keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern lediglich eine Erwerbsminderungsrente. Wer seinen Beruf nach schwerer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, muss demnach eine andere Tätigkeit übernehmen – und das völlig unabhängig von seiner persönlichen Ausbildung und den bisherigen beruflichen Stationen.

Erst wenn Betroffene generell nicht mehr sechs Stunden am Tag arbeiten können, haben sie Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer keine drei Stunden pro Tag arbeiten kann, bekommt eine volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings reicht diese Rente – gerade im Hinblick auf die weitere Versorgung der Familie, die Rückzahlung etwaiger Kredite und die zusätzlichen Krankheitskosten – kaum aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Als volle Erwerbsminderung würde beispielsweise ein 30-Jähriger mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro nach der Berechnungsformel des Finanzministeriums gerade noch eine Rente von etwa 800 Euro erhalten.

Tipp: Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, bekommt vom Versicherungsträger regelmäßig eine Renteninformation. Darin findet sich auch ein Hinweis, wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente im Bedarfsfall wäre bzw. ob überhaupt ein Anspruch auf diese Leistung besteht. So besitzen beispielsweise Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, als auch Berufsanfänger oder langjährige Hausfrauen bzw. -männer, die die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt haben, keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Mehr Schutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Da die finanzielle Unterstützung vom Staat gering ausfällt, ist die private Vorsorge unerlässlich. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) lässt sich die eigene Finanzkraft erhalten. Sie springt ein, wenn ein Versicherter seinem ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr weiter nachgehen kann. Damit zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern man nicht schon im Ruhestand ist, zu den wirklich wichtigen Versicherungen.

Je nach Versicherungstarif reicht schon die Feststellung einer Beeinträchtigung von 50 Prozent, um die private Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Berufsunfähigkeit von einem Arzt als dauerhaft festgestellt wird. Hierbei genügt es im Regelfall, wenn Betroffene wegen ihres Leidens zuvor sechs Monate an einem Stück krank geschrieben war.

Wichtig: Verzicht auf „abstrakte Verweisung“

Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verzichten die Anbieter von BU-Versicherungen in ihren Versicherungsbedingungen mehrheitlich ausdrücklich auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“. Versicherte brauchen dabei nicht mehr zu fürchten, im Ernstfall in andere Berufe und Tätigkeiten verwiesen zu werden, die nicht ihrer Ausbildung und Berufserfahrung entsprechen. Doch auch wenn der Verzicht bei vielen Versicherungen mittlerweile gängige Praxis ist, sollten Versicherungswillige die ihnen angebotenen Verträge auch in diesem Punkt genau prüfen.

Rechtzeitig abschließen

Grundsätzlich sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, solange die versicherte Person noch kerngesund ist. Als Faustregel gilt dabei: Je jünger der Antragsteller, desto niedriger fallen die Versicherungsbeiträge aus. Später auftretende Leiden oder Vorerkrankungen können dagegen schnell die Versicherungsbeiträge in die Höhe treiben oder sogar zur Ablehnung eines Antrages führen.

Höhe des Versicherungsschutzes

Bei der Festlegung der gewünschten monatlichen Rentenhöhe bei einer BU-Versicherung ist die Lücke zwischen dem eigenen Nettoeinkommen und den gesetzlichen Ansprüchen aus der Rentenversicherung relevant. Grundsätzlich gilt dabei: Die private Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens 50 Prozent des Nettoeinkommens absichern, besser aber noch 75 Prozent. Die Zahlungsdauer einer etwaigen BU-Rente sollte sich dabei möglichst bis zum absehbaren Rentenbeginn erstrecken.

Zudem empfiehlt es sich, beim Vertragsabschluss eine so genannte Dynamik zu vereinbaren. Dadurch steigt zwar jährlich der Beitrag, gleichzeitig wird aber auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung angehoben. So können der Wertverlust des Geldes durch Inflation ausgeglichen und der gewohnte Lebensstandard auch bei im Alter steigenden Ansprüchen gehalten werden.

Medizinische Kontrolle vor Vertragsabschluss

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei vielen Anbietern mit einer medizinischen Kontrolle verknüpft. Wer Gesundheitsrisiken hat oder in potenziell gesundheitsgefährdenden Berufen arbeitet, muss höhere Beiträge zahlen. Wichtig dabei: Bei der Antragstellung sollten alle Fragen zur eigenen Gesundheit wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird eine Vorerkrankung oder ein Risiko verschwiegen, kann der Versicherer noch nachträglich von seinen Pflichten zurücktreten. Dadurch stand schon so mancher Betroffener im Schadensfall mit leeren Händen da.

Alternativen zur BU-Versicherung

Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt oder wem die Beiträge hierfür zu teuer sind, dem bieten sich einige (wenn auch nicht gleichwertige) Alternativen an. Hierzu zählt insbesondere die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn man weder seinen eigenen Beruf noch eine andere Tätigkeit länger ausüben kann. Für eine Erwerbsunfähigkeit gelten allerdings umfangreichere Vorbedingungen als für eine Berufsunfähigkeit, daher verweisen Versicherungen hierbei gerne auf einen Jobwechsel.

Eine weitere Möglichkeit ist die Grundfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie das Sehen, das Benutzen der Hände oder die Möglichkeit zum Treppensteigen verloren gehen. Ab welchem Grad der Einschränkung eine Fähigkeit als verloren gilt, ist in den Versicherungsbedingungen jeweils genau geregelt.


(ENDE) versicherungspuls/11.10.2010/mar (zuletzt aktualisiert: 07.07.2017)