Versicherungsstatistik

Berufsunfähigkeit trifft Versicherte mit 47 Jahren

Berufsunfähigkeit trifft viele Menschen mitten im Berufsleben: Werden Männer berufsunfähig, sind sie im Schnitt 48 Jahre alt, bei Frauen liegt das Durchschnittsalter sogar zwei Jahre niedriger. Insgesamt beträgt das Durchschnittsalter bei Eintritt der Berufsunfähigkeit 47 Jahre, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet.

Der Altersunterschied bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zwischen Männern und Frauen geht mit unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Berufsunfähigkeitsrisiken einher. So sind psychische Erkrankungen bei Frauen dem GDV zufolge mit einem Anteil von 30 Prozent die mit Abstand häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Bei den Männern führen psychische Erkrankungen etwa genauso häufig zur Berufsunfähigkeit wie Beeinträchtigungen des Bewegungsapparats.

Häufige Invaliditätsursachen

Ob ein Versicherter berufsunfähig wird oder nicht, hängt auch mit dem persönlichen Lebensstil und der Risikoneigung zusammen. Unfälle beispielsweise sind zwar nur vergleichsweise selten Ursache einer Berufsunfähigkeit. Wenn aber Versicherte nach einem Sport-, Verkehrs- oder einem anderen Unfall berufsunfähig werden, dann bereits mit durchschnittlich 40 Jahren. Männer werden dreimal häufiger in Folge eines Unfalls berufsunfähig als Frauen.

Berufsunfähigkeit trifft keineswegs nur ältere Erwerbstätige. „Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig gegen das Risiko abzusichern. Zumal der Versicherungsschutz in jungen Jahren auch wesentlich günstiger zu bekommen ist“, rät Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Denn jüngere Menschen sind in der Regel gesünder als ältere. Zudem zahlen sie bis zum statistisch wahrscheinlichen Eintritt des Versicherungsfalls über einen längeren Zeitraum ihren Versicherungsbeitrag. Beide Faktoren führen zu einer niedrigeren Versicherungsprämie.

Mehr zum Thema: Berufsunfähigkeit – ein häufig unterschätztes Risiko

Durchschnittsalter bei Erwerbsminderung ist deutlich höher

Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit werden häufig gleich gesetzt, unterscheiden sich jedoch. Eine Erwerbsminderung im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt vor, wenn man nicht mehr in der Lage ist, irgendeinem Beruf nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung tritt hingegen bereits ein, wenn man nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages einen bestimmten – in der Regel den aktuellen – Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Kriterien für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind also strenger als die der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dementsprechend ist das Durchschnittsalter der Erwerbsminderungsrentner nach Angaben des GDV mit 52 Jahren deutlich höher.


Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
(Ende) versicherungspuls/06.03.2017/pm/mar