Hartz IV-Empfänger bekommen kein Geld für Computer
Empfänger von Hartz-IV-Leistungen haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für die Erstanschaffung eines PC. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor. Ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen Computer führen, hieß es zur Begründung. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.