Sonderfall Aktionsangebote

Postbank wegen Kontoführungsentgelt abgemahnt

Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Über diese Preiserhöhung informierte das Kreditinstitut Mitte August seine Kunden mit einem Rundschreiben. Weil hiervon auch Kunden betroffen sind, denen von der Bank individuell eine dauerhaft kostenfreie Kontoführung zugesagt wurde, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt.

Den Verbraucherschützern geht es um Fälle wie den einer Kundin, die vor einiger Zeit im Rahmen eines Aktionsangebots ein Konto Giro Plus bei der Postbank eröffnet hat. Damals habe die Bank im Vertrag ausdrücklich zugesichert, dass die Kundin für die beleglose Kontoführung des Girokontos „dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt“ zahlen müsse. Am 19. August 2016 teilte ihr das Kreditinstitut dann aber mit, dass ab 1. November 2016 ein Entgelt für die Kontoführung von 3,90 Euro pro Monat anfalle und die Zustimmung zu diesen Änderungen als erteilt gelte, wenn die Kundin der Änderung nicht bis zum 1. November 2016 widerspreche.

„Die Einführung eines Kontoführungsentgelts ist auf diese Art und Weise gar nicht möglich“, erklärt dazu Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der individuell mit der Kundin geschlossene Vertrag habe Vorrang, sodass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank getroffenen Regelungen zur Entgeltänderung nicht zum Tragen kämen. Wenn solche Kunden ein Entgelt für ihr Konto zahlen sollen, so müsse die Postbank mit ihnen einen neuen Vertrag abschließen.

Postbank-Kunden sollten daher prüfen, ob in ihren Vertragsunterlagen ebenfalls schriftlich die dauerhafte und bedingungslos kostenfreie, beleglose Kontoführung festgehalten ist. Falls ja, sollten die Kunden der Postbank mitteilen, dass sie für die Kontoführung auch nach dem 1. November 2016 nichts zahlen werden, rät Rehberg. Hierfür hält die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de einen Musterbrief bereit.

Nachtrag: Ein weiteres Widerspruch-Schreiben zur Nachahmung findet sich auch auf dem law blog von Rechtsanwalt Udo Vetter. Einen interessanten Bericht insbesondere für die über eine Kooperation mit der Kaffee-Ladenkette Tchibo zur Postbank gekommenen Kunden gibt es zudem auch beim Handelsblatt.


Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
(Ende) finanzwertig/09.09.2016/mar