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Steuererklärung: Falsche Kilometerangaben beim Arbeitsweg sind strafbar

Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer fälschlich mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber müssen Ertappte mit einer rückwirkenden Änderung ihrer Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.