Tag Archives: Urteil

Zeitweises Parkverbot: Abschleppkosten erst nach drei Tagen

Gilt auf einem Straßenabschnitt, zum Beispiel wegen eines Umzugs, kurzfristig ein Parkverbot, dürfen dort parkende Autos abgeschleppt werden. Doch die dafür entstehenden Kosten müssen Fahrzeughalter nur tragen, wenn die Parkverbotsschilder mit mindestens drei vollen Tagen Vorlauf aufgestellt wurden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Laub auf Bürgersteig: Räumpflicht für Grundstücksbesitzer (und Mieter)

Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bleiben Blätter liegen und ein Fußgänger rutscht aus oder stolpert über ein darunter verborgenes Hindernis, kann er den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Von der Verkehrssicherungspflicht können übrigens auch Mieter betroffen sein – wenn der Vermieter sie ihnen schriftlich übertragen hat.

Hartz IV: Nebenkosten-Nachzahlung wird nicht immer übernommen

Kurz notiert: Wer in der Vergangenheit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter für diese Zeit auch eine nachträgliche Nebenkostennachzahlung übernimmt. Wer nicht mehr unterstützungsbedürftig ist, etwa wegen eines neuen Jobs, muss die Nachzahlung selbst leisten. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.

Steuererklärung: Falsche Kilometerangaben beim Arbeitsweg sind strafbar

Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer fälschlich mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber müssen Ertappte mit einer rückwirkenden Änderung ihrer Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.

Störerhaftung: Abmahnungen für ungeschützte WLAN-Anschlüsse

Wer seinen privat genutzten WLAN-Anschluss nicht ausreichend gegen unbefugten Zugriff sichert, kann für von Dritten begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht auf Schadensersatz verklagt werden. Das hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Geschieht über ein offenes WLAN jedoch Illegales, droht dem Betreiber im Zuge der „Störerhaftung“ die Verurteilung auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten.